Änderung der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Krebsfrüherkennung, Untersucheungsintervall

Wie sieht die gynäkologische Früherkennung seit Januar 2020 aus?

Allen Frauen wird empfohlen, ab dem Alter von 20 Jahren die jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Frauenarzt wahrzunehmen. Lediglich bei der Entnahme der Abstriche gibt es seit Januar 2020 Änderungen wie folgt:

von 20 bis 34 Jahren • wie bisher jährliche Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals für die zytologische Untersuchung (Pap-Test)

von 35 Jahren an • neu: alle 3 Jahre  Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals als Ko-Test für die zytologische Untersuchung (Pap-Test) kombiniert mit dem HPV-Test.

In den Jahren dazwischen - den Intervalljahren - kann vor den Wechseljahren trotzdem jährlich im Rahmen der allgemeinen Krebsfrüherkennung und Zykluskontrolle ein Pap-Test genommen werden.

Für Frauen nach den Wechseljahren ist dies nicht möglich. Hier besteht die Möglichkeit, den jährlichen Pap-Test als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch zu nehmen.

Für Frauen, die keine Gebärmutter mehr haben, sieht die neue Leitlinie keine Abstrichuntersuchung mehr vor. Bisher wurde hier jährlich ein Pap-Test vom Scheidenstumpf genommen. Dies ist in Zukunft nur als IGeL möglich.

 

Der Berufsverband der Frauenärzte Deutschland hat sich lange gegen die neue Leitlinie gewehrt. Auch wir sind über dieses komplizierte System unglücklich, müssen es aber so umsetzen, wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat. Nach sechs Jahren soll es eine Evaluation geben, ob sich die neue Leitlinie bewährt hat und ob sich tatsächlich die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs gesenkt hat. Dies soll der eigentliche Grund zur Veränderung der bisherigen Regelung sein. Einsparungen seitens der Krankenkassen sollen hierbei keine Rolle gespielt haben. 

 

Der Pap-Test

Beim Pap-Test werden vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals entnommene Zellen mikroskopisch auf Veränderungen untersucht. Dabei wird festgestellt, ob die Zellen gesund aussehen oder nicht, wie die Hormonversorgung lokal ist und ob krankhafte Keime vorliegen. Diese Methode wird seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns. 

Der HPV-Test

Dieser Abstrich wird in einem Labor auf bestimmte HP-Viren (HPV = Humane Papillomviren) untersucht.

Die HP-Viren sind bei jeder zweiten Frau unter 35 Jahren nachweisbar und in 90 Prozent der Fälle völlig harmlos. Ab 35 Jahren kann das Vorhandensein dieser Viren ein Hinweis sein auf erhöhtes Risiko für Zellveränderungen am Gebärmutterhals. Sofern diese Viren nachgewiesen werden, sind weitere Untersuchungen notwendig. Nur bei einem Bruchteil der Untersuchten liegt tatsächlich eine Krebsvorstufe oder Krebserkrankung vor.

Wenn die HP-Viren nicht nachweisbar sind, wird nach der neuen Leitlinie erst nach 3 Jahren erneut der Ko-Test aus Pap- und HPV-Abstrich durchgeführt. Dieses neue System wurde in Studien geprüft und soll nach 6 Jahren der Anwendung erneut bewertet werden.